Fragen und Antworten zum neuen „Stadtquartier Dormagen-Horrem“

Häufige Fragen zur Quartiersentwicklung in Dormagen-Horrem

Hier beantworten wir häufige Fragen von derzeitigen Mietern und Wohnungsinteressenten rund um die Quartiersentwicklung Dormagen-Horrem.

Allgemeine Informationen und Zeitplan

Wo wird das neue „Stadtquartier Dormagen-Horrem“ gebaut?

Insgesamt sind vier Baufelder geplant. Das erste Baufeld unterteilt sich in drei Bauabschnitte:

  • Bauabschnitt 1: Kastanienweg 6 und 8 bis 14, Baubeginn Ende 2022 geplant
  • Bauabschnitt 2: Kastanienweg 16 bis 22 und 24 bis 30, Baubeginn 2024 geplant
  • Bauabschnitt 3: Am Hagedorn 26, Baubeginn 2026 geplant

Außerdem soll bereits Ende 2021 mit den Arbeiten für die erste von vier Quartiersgaragen begonnen werden.

Die anderen drei Baufelder sind aktuell noch zu beplanen. Sobald weitere Details feststehen, stellen wir Ihnen auch diese gern vor.

Ab wann wird das neue Stadtquartier in Dormagen-Horrem gebaut?

Der Bau des „Neuen Quartiers Horrem“ beginnt mit dem ersten Bauabschnitt des ersten Baufeldes – voraussichtlich im Jahr 2022.

Muss ich ausziehen?

Ja, wenn Sie im Kastanienweg 6, 8-14, 16-22 und 24-30 oder Am Hagedorn 26 wohnen, werden Sie in den nächsten Jahren ausziehen müssen.
Auch die Mieter, die im Bereich der Baufelder 2-4 wohnen, werden ausziehen müssen. Sie werden noch umfassend informiert, sobald Details zum zeitlichen Ablauf feststehen.

Die Baugenossenschaft Dormagen bietet den vom Rückbau betroffenen Mietern im Rahmen ihres sozialen Managements umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen an. Wenn Sie die Informationsveranstaltungen verpasst haben und sich nachträglich informieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wie viele Wohneinheiten werden im Quartier entstehen?

Für den ersten Bauabschnitt sind derzeit 194 Wohneinheiten vorgesehen. Die weiteren Bauabschnitte beziehungsweise Baufelder sind derzeit noch nicht detailliert beplant.

Warum wird im „Stadtquartier Dormagen-Horrem“ neu gebaut?

Nach umfangreichen Bestandsentwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren ist dieses Projekt der nächste logische Schritt, um den Bestand der Baugenossenschaft Dormagen zukunftssicher zu gestalten.

Die neuen Wohnungen bieten unter anderem zeitgemäße, barrierearme Grundrisse und sind energetisch auf dem neuesten Stand.

Wie verändert sich das Quartier Dormagen-Horrem?

Es werden zukünftig überwiegend warme Materialien verwendet, Holz und Fassadenbegrünung lockern die Architektur auf. Geschützte Innenhöfe bieten eine hohe Aufenthaltsqualität und viel Raum für Begegnung.

Es entsteht ein ausgewogener Wohnungsmix aus kleineren und größeren Wohneinheiten. Neue Wohnkonzepte bieten Raum für Familien, junge Menschen und Senioren. Außerdem wird das Wohnumfeld weitestgehend autofrei.

Wann wird das Bauprojekt abgeschlossen sein?

Die Quartiersentwicklung wird sich über die nächsten 15 bis 20 Jahre kontinuierlich entfalten. Ein Ende der Arbeiten ist derzeit noch nicht absehbar.

Stellplätze für Pkw und Fahrrad im neuen „Stadtquartier Dormagen-Horrem“

Werden im Neuen Quartier Horrem ausreichend Stellplätze gebaut?

Ja, in den insgesamt vier geplanten mehrgeschossigen Quartiersgaragen werden ausreichend Stellplätze vorhanden sein.

Wie viele Stellplätze wird es in den Quartiersgaragen geben?

Für die Quartiersgarage Am Hagedorn/Kastanienweg sind mehr als 155 Pkw- und circa 215 Fahrrad-Stellplätze vorgesehenen. Weitere Quartiersgaragen sind derzeit noch nicht detailliert beplant.

Wird es Ladestationen für E-PKW und E-Bikes geben?

Ja, in den Quartiersgaragen sind Ladestationen für E-PKW vorgesehen.
Eine Lademöglichkeit für E-Bikes ist derzeit noch nicht geplant.

Wie und wo kann ich einen Stellplatz in einer Quartiersgarage mieten?

Einen Stellplatz können Sie telefonisch unter 02133 2509-31 oder per E-Mail an vermietung@dowobau.de anfragen. Die Kosten pro Stellplatz stehen noch nicht fest.

Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Dormagen

Muss ich weitere Anteile zeichnen, wenn ich aufgrund des Rückbaus/Neubaus in eine größere Wohnung ziehe?

Nein, wenn Sie bereits Mitglied sind und aufgrund des Rückbaus innerhalb des Wohnungsbestands der Baugenossenschaft Dormagen umziehen, müssen Sie keine weiteren Anteile zeichnen.

Ich bin noch kein Mitglied der Baugenossenschaft Dormagen. Muss ich Mitglied werden, um innerhalb der Genossenschaft umzuziehen?

Ja, gemäß der Satzung ist eine Mitgliedschaft die Grundvoraussetzung für die Anmietung einer Wohnung. Das gilt auch für Mieter, die wegen des Neubauprojektes umziehen müssen.
Kommen Sie mit Ihren Fragen bezüglich der Mitgliedschaft gern auf uns zu, wir finden eine individuelle Lösung für Sie!

Bewerbung um eine Wohnung im Neuen Quartier Horrem

Kann ich mich schon auf die Warteliste für eine Wohnung setzen lassen?

Bitte füllen Sie den angehängten Bewerberbogen aus und senden Sie ihn ausgedruckt mit der Post, oder digital per Mail an uns zu.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine der Wohnungen anzumieten?

Gemäß Satzung werden zur Vermietung stehende Wohnungen im Bestand der Baugenossenschaft in erster Linie ihren Mitgliedern angeboten.
Eine Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Dormagen ist daher die Grundvoraussetzung für die Anmietung einer Wohnung.