Städtebaulicher Wettbewerb für das neue Quartier Horrem

Gelebte Urbanität. Zukunft des Wohnens und Bauens.

Das Teil-Quartier Dormagen-Horrem umfasst ca. 2.000 Wohnungen der Baugenossenschaft Dormagen. Der Charakter des Gebietes wird heute vor allem durch große Baustrukturen aus den 1960er und 1970er Jahren geprägt. Die damals moderne bauliche Struktur und Lage im stadträumlichen Kontext führte mit der Zeit zu einer sozialen und räumlichen Abgrenzung des Gebietes vom Rest der Stadt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll die Funktion des Quartiers für die Zukunft gesichert und gestärkt werden. Im Zuge dessen lobte die Baugenossenschaft Dormagen in Abstimmung mit der Stadtplanung der Stadt Dormagen für ihre Flächen im Quartier einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb aus.

Das Ziel des Wettbewerbs war die Anpassung der in die Jahre gekommenen städtebaulichen Strukturen an die veränderten Anforderungen von Wohnqualität und Wohnumfeld. Der Rückbau von Gebäudestrukturen mit hohen Sanierungsrückständen ermöglichte eine städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung des Gebietes, bei der vor allem auch die funktionellen Anforderungen der Bewohner an den Wohn- und Freiraum sowie die Versorgung berücksichtigt werden mussten.

Entstehen sollte ein durchgrüntes, klimaangepasstes, energieeffizientes und sozial gemischtes Wohngebiet für unterschiedliche Zielgruppen. Dabei sollte der Schwerpunkt auf vielfältigen mehrgeschossigen Wohnungsbau und die Integration von unterschiedlichen Wohnformen gelegt sowie freiräumliche und baustrukturelle Anknüpfungspunkte an den Bestand berücksichtigt werden. Um die Identität des Ortes zu wahren, sollten identitätsstiftende Merkmale aus dem Bestand aufgenommen und eigenständige, dem Ort und seiner Umgebung angemessene, städtebauliche Strukturen weiterentwickelt werden. Von besonderer Bedeutung war auch die Entstehung von Begegnungsräumen sowohl innerhalb von Gemeinschaftsräumen als auch im Freiraum.

Abgrenzung Wettbewerbsgebiet

Der Stadtteil Horrem liegt aufgrund der Stadtranderweiterung ca. 2 km nordwestlich des eigentlichen Stadtzentrums und ist mit ca. 8.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Stadtteil Dormagens. Die den Stadtteil durchkreuzende Provinzialstraße/Bahnhofstraße ist hierbei eine wichtige städtische Tangente zwischen Innenstadt, Bahnhof und Autobahnzubringer. Dadurch ist das nord-westliche Teilquartier Horrem nahezu von allen Seiten vollständig eingeschlossen.
Durch die klare Abgrenzung des Teilquartiers Horrems in der Stadt und die großstrukturellen Bautypologien hebt sich dieser stark von der Umgebung ab. In besonders starkem Kontrast steht er dabei zu den südöstlich angrenzenden kleinteiligen Siedlungsgebieten.
Das Wettbewerbsgebiet bildet den nördlichen Teil des Teilquartiers Horrem und umfasst den größten Teil an Wohnungsbeständen der Baugenossenschaft Dormagen eG. Im Plangebiet selber befinden sich bis auf die Wohngebäude nur einige wenige unterschiedliche Nutzungen, wie die Kindertagesstätte Rappelkiste und eine Einrichtung des internationalen Bundes.
Die Mitte von Horrem bildet die Knechtstedener Straße. Hier sind neben unterschiedlichen Versorgungsangeboten auch eine Schule und mehrere Kitas vorhanden. Bedeutende Erholungsflächen sind die westlich gelegenen Baggerseen sowie der knapp 4 km entfernte Knechtstedener Busch. Durch das Sportzentrum Horrem und den Kleingartenverein befinden sich zwei beliebte Freizeitangebote in direkter Umgebung.

Martin Klempner und Axel Tomahogh-Seeth

Gebäudebestand

Das Projektgebiet umfasst dabei den Teil Horrems, welcher die größte Zahl an Wohnungsbeständen der Baugenossenschaft Dormagen eG beinhaltet. Im Rahmen der Verbesserung des Quartiersumfeldes durch die Stadt Dormagen hat parallel auch die Baugenossenschaft Dormagen eG in den letzten Jahren viel an der Verbesserung und Anpassung ihrer Bestände mitgewirkt. Dazu gehört neben der klassischen Sanierung und Aufwertung alter Gebäude auch die Umsetzung neuer Projekte im Quartier, wie durch den Bau der neuen Zentrale an der Weilerstraße mit 39 anschließenden barrierefreien Wohnungen als Campus Horrem oder der geplante LernOrt an der Christoph Rensing Grundschule.

Neben diesen Großinvestitionen in den Stadtteil konnte in den letzten Jahren der Bestand in der Mitte des Projektgebietes, um die Straßen Am Hagedorn und Heinrich-Meising-Straße konsequent durch Großmodernisierung und Einzelmodernisierungen angepasst werden. Weitere Modernisierungsmaßnahmen sind in 2019 in der Umsetzungsphase.

Der größte Teil an problematischen Beständen befindet sich im westlichen Teil des Plangebietes am Akazien- und Kastanienweg, angrenzend an die A57. Hier weisen die Gebäude großen Nachholbedarf an baulichen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf. Dadurch hat sich neben dem gesamten Projektgebiet ein Schwerpunktbereich herausgeformt, den es aufgrund seiner schwierigen Lage, der Lärmbelastung und des schlechten Zustandes genauer zu betrachten gilt. Die besondere Situation im Horremer Westen hat sich in den letzten Jahren auch dahingehend geäußert, dass sich vor allem in diesem Bereich eine schwierige Bewohnerstruktur herausgebildet hat.

Die nachfolgende Grafik stellt den Gebäudebestand der Baugenossenschaft Dormagen eG innerhalb des Plangebietes dar.

Städtebauliche Ziele und Planungsvorgaben

Mit der neu zu entwickelnden Baustruktur soll an den Bestand einfühlsam räumlich angeknüpft und Alt und Neu über einen selbstverständlich wirkenden stadträumlichen Übergang verbunden werden.
Mit dem Ziel eines fußgänger- und fahrradfahrerfreundlichen Quartiers sind städtebaulich überzeugende Verbindungen zu bestehenden Wegenetzen Richtung Ortsmitte, Schulen, ÖPNV- Haltepunkte, Innenstadt und zur angrenzenden Landschaft bei der Entwicklung der städtebaulichen Gestalt zu entwickeln.
Der Städtebauliche Entwurf ist so zu entwickeln, dass die Einzelvorhaben im Rahmen des §34 BauGB mittels Baugenehmigungsverfahren realisiert werden können. Die künftige städtebauliche Struktur soll in der Lage sein, bestehende Bauten zunächst zu integrieren und gleichzeitig ihre schrittweise Überplanung im Sinne des neuen städtebaulichen Gesamtkonzepts zu ermöglichen.

Bestandserhaltung

Insbesondere die im Zentrum gelegenen Gebäude, welche kürzlich umfangreich saniert worden sind, müssen erhalten bleiben. Des Weiteren sind im Ideenteil weitere Gebäude gekennzeichnet, siehe Abb. S.41, welche im Zuge der Ideenfindung zu berücksichtigen sind.
Auch ist es vorstellbar, einzelne Gebäude durch Aufstockung/Anbau zu ergänzen.

Neuplanung

Der Bestandsersatz muss sich in die bestehende Bebauung einfügen. Dabei ist das Ziel eine Genehmigungsfähigkeit gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Dementsprechend ist eine neue Bebauung, die sich nach Art, Maß, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, vorzusehen. Die Abstandsflächen gem. § 6 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind einzuhalten. Vorgabe für den erforderlichen Stellplatzbedarf: 1 Stellplatz pro Wohneinheit auf privater Fläche.

Nutzungen

Die bestehenden Nutzungen und Einrichtungen sind zwingend im Quartier zu erhalten. Ebenso sind die Gebäude, welche nicht im Eigentum der Baugenossenschaft sind, zu erhalten.

Wohnen

  • 30 % der Anzahl der WE für geförderte Wohnungen
  • 70 % der Anzahl der WE genossenschaftlichen Wohnen

Sonstige Nutzungen

  • gebietsbezogene Nahversorgung in verkehrlich günstiger Lage des Gebiets
  • Quartiersbüro (im Bestand bereits vorhanden)
  • Internationaler Bund (im Bestand bereits vorhanden)
  • Pavillon am /im Park als z.B. Café
  • Wochenmarkt
  • Wohngruppen/Tagespflege in Zusammenarbeit mit einem externen Träge

Lärmschutz

Im Zuge des 6-spurigen Ausbaus der A57 wird diese zukünftig auf Höhe des Plangebietes einseitig auf Horremer Seite, eingehaust, was zu einer Verbesserung der Lärmsituation führt. Die zukünftige Siedlungsstruktur sollte jedoch der derzeit vorhandenen hohen Lärmbelastung im Wettbewerbsgebiet Rechnung tragen und, wo möglich, Abschirmeffekte durch die Bebauung selber schaffen.
Zum Schutz des geplanten Quartiers vor den Verkehrslärmemissionen sollten die Gebäude am Plangebietsrand um mindestens 1 Geschoss höher sein als die Gebäude im Inneren des Gebietes, damit ein Höchstmaß an Schallschutz für das Plangebiet durch eine abschirmende Bebauung erzielt werden kann. Die Gebäude am Plangebietsrand sind so zu konzipieren, dass die überwiegende Anzahl der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume der Wohnungen zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden können.

Landschaftsplanerische Ziele und Vorgaben

Grün- und Freiraumkonzept

  • Bürgerpark integrieren und sinnvoll anbinden
  • An der Autobahn gelegenen Spielplatz erhalten
  • Freiraum Angebote für alle Generation im Quartier
  • Raum für generationsübergreifende Begegnung
  • Unterschiedliche Arten an Freiräumen (privat, gemeinschaftlich und öffentlich)
  • Vorhandenen Angsträume, vor allem im Bereich der A57, beseitigen
  • Oberirdische Müll- und Abstellräume in den Freibereichen auf das notwendige Maß beschränken und gestalterisch einbinden

Wegeverbindung / Verknüpfung mit der Umgebung

Innerhalb des Wohnquartiers sind sinnvolle Wegeverbindungen für den Langsamverkehr vorzusehen. Diese sind als zweites Wegenetz über die Haupterschließung für den motorisierten Verkehr zu legen, um auch für Fußgänger und Radfahrer ungestörte Wegeverbdingen herzustellen. Dabei ist vor allem der Bürgerpark als zentrales Element im Quartier gut einzubinden.
Genauso wichtig wie die Wegeverbindungen im Quartier ist die Vernetzung mit der Umgebung und dem Bestand. Hier sind die Anknüpfungen an die Haltestellen und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sicherzustellen.

Nachhaltigkeit

Die Planung ist unter dem Aspekt des energieoptimierten Bauens im Sinne innovativer, energie- und kosteneffizienter Gebäudekonzepte umzusetzen. Die Erfüllung der aktuellen gesetzlichen Standards wird dabei mindestens vorausgesetzt.
Das Plangebiet ist Teil des Energie Quartiers Horrems. Die Energieversorgung im Quartier sollte über Blockheizkraftwerke erfolgen. Eine Selbstversorgung mit Strom (Mieterstrom-Modell) und Warmwasser über Solarthermie ist vorstellbar. Über den eigens erzeugten Strom können dann auch Ladestationen für E-Autos und E-Bikes versorgt werden.

Wirtschaftlichkeit

Zusätzlich zu diesen städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitätsansprüchen spielt die Realisierbarkeit unter Beachtung des Zieles „bezahlbarer Wohnraum“ und somit Wirtschaftlichkeit des Entwurfes eine entscheidende Rolle.
Für den öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau gibt es ein enges Kostenkorsett. Hier ist die Wirtschaftlichkeit der geplanten Bebauung von sehr großer Bedeutung. Um im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens „bezahlbaren Wohnraum“ zu schaffen, sollte die Verwendung von Elementen des „Seriellen und modularen Bauens“ berücksichtigt werden. Von der Ausloberin wird von den Entwurfsverfassern ein kostensparender Umgang mit den Ressourcen erwartet.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Der Wettbewerb wurde als nichtoffener, kooperativer, städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb mit Ideenteil in zwei Phasen durchgeführt. Vor dem Wettbewerb fand ein vorgeschaltetes, qualifizierendes Auswahlverfahren statt.
Das Wettbewerbsverfahren verlief in der ersten Phase anonym und in der zweiten Phase kooperativ. Insgesamt nahmen 13 Teams bestehend aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten an der ersten Phase teil. Für die zweite Phase wurden vom Preisgericht fünf Teams für die weitere Ausarbeitung ihrer Entwürfe ausgewählt.
Die Öffentlichkeit sollte von Beginn an aktiv an der Entwicklung in Dormagen-Horrem beteiligt werden. Aufgrund des- sen wurde ein Verfahren gewählt, das den Bürgerinnen und Bürgern erlaubte, sich sowohl vor Beginn des Wettbewerbs als auch nach Abschluss der ersten und der zweiten Bearbei- tungsphase aktiv an dem Prozess zu beteiligen und den Planungsteams konstruktive Hinweise und Anregungen mit auf den Weg zu geben. Nach Abschluss des Verfahrens wurde der Siegerentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt.

Bürgerbeteiligung

Am 18. November 2019 lud die Baugenossenschaft Dormagen gemeinsam mit der Stadt Dormagen interessierte Bürge- rinnen und Bürger zu einem ersten gemeinsamen Dialog über die zukünftige Entwicklung des Quartiers Dormagen Horrem ein. Nach einer Einführung in die Planungsaufgabe sowie das Ziel des Wettbewerbsverfahrens wurde die Diskussionsrunde eröffnet. Vielfältige Ideen und Anregungen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden gesammelt und den teilneh- menden Teams mit auf den Weg gegeben. Die Anregungen der Bürgerschaft bezogen sich auf die Themenfelder Grün, Verkehr, Städtebau sowie Nutzung

Öffentliche Halbzeitveranstaltung

Im Zuge der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung am 2. März 2020 wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Entwurfs- ergebnisse der ersten Wettbewerbsphase informiert. Zuvor hatte das Preisgericht aus 13 Arbeiten die fünf vielverspre- chensten Entwürfe ausgewählt und für die weitere Bearbei- tung in Phase 2 zugelassen. Während der Veranstaltung hat- ten die Teams aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten die Möglichkeit, der Öffentlichkeit ihre Entwürfe zu präsentie- ren und Rückfragen zu beantworten. Aus der anschließenden Diskussionsrunde ergaben sich einige Fragen und Bedenken, aber auch Ideen und Anregungen seitens der Bürgerschaft für die weitere Bearbeitung.

Luftbildaufnahme vom Stadtquartier Dormagen-Horrem

Versorgung und Bildung

Die Dormagener Innenstadt bildet das Hauptzentrum der Versorgung in Dormagen. Horrem als Stadtteil muss aufgrund seiner Entfernung zum Hauptzentrum als Nahversorgungszentrum wichtige Aufgaben für die Bewohner des Quartiers übernehmen.
Der Handelsschwerpunkt in Horrem befindet sich dabei in Alt-Horrem, an der Knechstedener Straße bis zum Bahnhof. Hier bietet der Stadtteil neben einem Lebensmitteldiscounter unterschiedliche Komplementärnutzungen, Gastronomie und Hotelleriebetriebe sowie Kultur, Freizeit und Bildungseinrichtungen.
Weiterer Versorgungspunkt für das Quartier ist das im Osten anschließende Gewerbegebiet TOP-West. Durch ein vielfältiges Angebot auch im Bereich des kurzfristigen Bedarfs durch einen Lebensmitteldiscounter und einen Lebensmittel SB-Betrieb entstehen Synergien in Bezug auf die Versorgung des Horremer Stadtteils.
Bezüglich der Versorgung des Horremer Stadtteils an Einrichtungen zur Betreuung, Pflege und Bildung, bietet er im Verhältnis ein relativ gutes Angebot. So finden sich hier insgesamt sieben Kindertagesstätten, sechs von öffentlichen Trägern und Organisationen und zwei von kirchlichen Trägern.

Das Preisgericht

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Prof. Peter Schmitz, Architekt, Köln
  • Prof. Jörg Leeser, Stadtplaner und Architekt, Köln
  • Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
  • Erik Lierenfeld, Bürgermeister der Stadt Dormagen
  • Robert Ullrich, Stadtplaner, Fachbereichsleiter Städtebau
  • Daniel Gürich, Stadtplaner, Leiter Stadtplanung
  • Martin Klemmer, Architekt, Technischer Vorstand, Baugenossenschaft Dormagen
  • Elisabeth Gerdesmann, Wohnungsverwaltung, Baugenossenschaft Dormagen
  • Theodor Baikowski, Aufsichtsrat, Baugenossenschaft Dormagen
  • Carsten Müller, Vorsitzender des Planungs- und Umweltausschusses
  • Karl-Heinz Heinen, Stellvertretender Vorsitzender des Planungs- und Umweltausschusses

 
Vertreter:

  • Markus Schmale, Architekt, Grevenbroich
  • René Rheims, Landschaftsarchitekt, Krefeld
  • Axel Tomahogh-Seeth, Vorstand, Baugenossenschaft Dormagen
  • Christiane Gläser, Architektin, Bauaufsicht, Dormagen
  • Torsten Günzel, weiteres Mitglied Planungs- und Umweltausschusses (Vertreter von Herrn Günzel ist Markus Roßdeutscher, Vertreter von Herrn Roßdeutscher ist Martin Pehe)

 
Beratung und Vorprüfung:

    

  • ISR, Haan
  • Beate Reith, Fachbereich Städtebau, Stadt Dormagen
  • Michael Kettling, Technische Abteilung Baugenossenschaft Dormagen
  • Fredo Schröder, Bauaufsicht und Bauverwaltung, Stadt Dormagen
  • Oliver Ennenbach, Bauaufsicht und Bauverwaltung, Stadt Dormagen
  • Peter Tümmers, Technische Betriebe (TBD)
  • Jürgen Schmitz, Stadtentwicklungsprojekt „Soziale Stadt Horrem“
  • Kerstin Belitz, Organisation: Stabsstelle „Soziale Stadt Horrem“

 

Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs für das „Neue Quartier Horrem“

In der ersten Preisgerichtssitzung wurden von insgesamt 13 Arbeiten 5 Entwürfe für die zweite Phase ausgewählt. Im Zuge der zweiten Preisgerichtssitzung wurden die im Verfahren verbliebenen Arbeiten von der Fachjury intensiv diskutiert und deren individuellen Stärken und Schwächen aufgeführt. Nach einer konstruktiven digitalen Sitzung konnte das Preisgericht sich auf die Festlegung der links dargestellten Rangfolge einigen und vergab einen ersten, zweiten und dritten Preis.
 

Der Siegerentwurf

Das Siegerkonzept ist der Entwurf von Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf mit club L94 Landschaftsarchitekten, Köln.

Vogelperspektive Modell Neues Quartier Dormagen-Horrem

Preisträger

1. Preis:Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf mit club L94 Landschaftsarchitekten, Köln

2. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig mit ISSS research & architecture, Berlin mit Studio RW Landschaftsarchitekten, Berlin

3. Preis: REICHER HAASE ASSOZIIERTE, Dortmund mit GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln

Abbildung: Vogelflugoperspektive, Thomas Schüler