Sozial geförderter Wohnraum

Sozial geförderter Wohnraum

30 Prozent Anteil an sozial geförderten Wohnungen

Öffentliche Förderung mit 30 Prozent Anteil an sozial geförderten Wohnungen im neuen Stadtquartier

Die Werte der Baugenossenschaft Dormagen eG sind bei der Bestandsentwicklung und Bestandsverwaltung in besonderer Weise auf Gemeinsinn und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Damit verbunden ist das erklärte Ziel, Menschen aller Altersklassen und gesellschaftlicher Herkunft ein langfristiges und verlässliches Zuhause zu kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen. Die Miete sollte für einen bezahlbaren Wohnraum nicht mehr als 30 Prozent des monatlichen Einkommens betragen. Kostengünstiges Bauen ist daher generell ein Muss. Für einkommenschwächere Haushalte ist zusätzlich eine staatliche Förderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus der richtige Weg. Hier hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW besondere Bedeutung.

Stellschrauben für kostengünstiges Bauen

Im neuen Stadtquartier Dormagen-Horrem beträgt die Monatskaltmiete nicht mehr als 6,50 / qm. Das mit der Stadt Dormagen abgestimmte Nutzungskonzept beinhaltet einen Anteil von 30 Prozent an staatlich geförderten Wohneinheiten und 70 Prozent normaler genossenschaftlicher Wohnungen. Letztere werden auch ohne staatliche Förderungen kostengünstig konzipiert. Stellschrauben für kostengünstiges Bauen sind u.a. modulare und serielle Architekturkonzepte und innovative Bauplanungen. Bauqualität und klimafreundliches Bauen sind hingegen kein Gegenstand von Einsparungen.

 

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