Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung

Gemeinsame Bilanz für Gebäude und Heizung

Von der EnEV mit gemeinsamer CO2-Bilanz für Gebäude und Heizung zum Gebäudeenergiegesetz

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat bereits eine über 20-jährige Geschichte. Hervorgegangen ist sie im Februar 2002 aus der Zusammenlegung der Wärmeschutzverordnung von 1994 und der damaligen Heizanlagenverordnung. Erstmals wurden auf diese Weise die energetischen Aspekte von Gebäuden ganzheitlich betrachtet und in den Folgejahren kontinuierlich verschärft. Ein auslösendes Moment waren die Ergebnisse des Umweltgipfels von Rio im Jahr 2000, in dessen Abschlusserklärung die weltweite Reduzierung des Treibhausgases CO2 beschlossen wurde. Dies hatte Auswirkungen auf den Gebäudebereich, von dem bis heute ca. ein Drittel der CO2-Emissionen stammt. 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Festlegung des jährlichen Primärenergiebedarfes

Neu bei der EnEV war, dass für Gebäude unter Berücksichtigung aller Faktoren bei Wärmeisolierung und Heizung erstmals eine Energiebilanz erstellt werden konnte. Für Neubauten wurde in der EnEV ein sogenannter Jahresprimärenergiebedarf festgelegt. Berücksichtigung fand auch der sommerliche Wärmeschutz in Gebäuden. Die neuen Bestimmungen stellten fortan erhöhte Anforderungen an alle Sektoren der Bauwirtschaft, vom Bauherren wie beispielsweise die Baugenossenschaft Dormagen-Horrem eG, über den Architekten und Planer bis hin zu den Herstellern von Heizanlagen und Bauprodukten. Der Grenzwert wurde in der Folgezeit Jahr für Jahr weiter verschärft und trug nicht unerheblich zu einem Anstieg der Baukosten bei. Verbunden mit der EnEV waren auch Förderprogramme der KfW für Niedrigenergiehäuser. Heute liegt die Messlatte noch höher, und Null- oder Nullplusenergiehäuser sind das Ziel.