Mietergärten

Mietergärten

Ein Stück Privatheit und gärtnerische Freiheit

Gemeinschaftsgärten ermöglichen ein Stück Privatheit und gärtnerische Freiheit zugunsten von Biodiversität und Wohnqualität

Mietergärten sind ein Angebot entweder an einzelne Mieter eines Wohnhauses oder an die Gemeinschaft der Bewohner des jeweiligen Mietshauses. Das Grün- und Freiraumkonzept im neuen Stadtquartier Dormagen-Horrem sieht zum Zwecke des sozialen Miteinanders private, gemeinschaftliche und öffentliche Nutzungen vor. Teil des Konzepts ist es, für die Erdgeschosswohnungen im Quartier Mietergärten anzubieten. Der Mietergarten ist quasi eine Verlängerung des Balkonbereichs und besitzt einen direkten Zugang vom Erdgeschoss aus. Für die Nutzung zahlt der Mieter einen monatlichen Zusatzbeitrag. Der privat nutzbare Garten ermöglicht ein Stück Privatheit und individuelle gärtnerische Freiheit wie in einem Einfamilienhaus.

Vielfältige Nutzung fördert die Biodiversität im Quartier

Hat der Mieter der Erdgeschosswohnung ein alleiniges Nutzungsrecht, kann er Freizeit und Hobbygärtnerei überwiegend frei nach seinem Geschmack gestalten. Voraussetzung ist, dass seine Aktivitäten nicht die übrigen Hausbewohner stören. Es ist ratsam, Details mit dem Vermieter abzustimmen. Der Nutzer, dem auch die Pflege des Areals obliegt, hat ansonsten die Freiheit, innerhalb seines abgezäunten Gartens Blumen- und Gemüsebeete und weitere Vegetation anzulegen oder Gartenmöbel aufzustellen. Das Nutzungsrecht bietet auch die Möglichkeit der Biodiversität oder der insektenfreundlichen Bepflanzung. Damit tragen Mietergärten auch zur ökologischen Vielfalt im Wohnquartier bei.